Sachkundenachweis für Schleswig-Holstein


Seit Januar 2016 müssen Hundehalter nach dem neuen "Gesetz über die Haltung von Hunden"(HundeG, https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/_startseite/Artikel/150618_Hundegesetz.html) die einen auffällig gewordenen Hund halten, ihre Sachkunde nachweisen.

 

Anderen Hundehalter können den Sachkundenachweis freiwillig ablegen.

Die Gemeinde (von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich) gewährt unter Umständen eine Hundesteuererleichterung oder Befreiung. Dies ist jeweils bei den verwaltenden Behörden zu erfragen.

 

Für die Vorbereitung und die damit verbunden Kosten und den Aufwand erstellen wir gerne ein Angebot. Denn das Training und Lernen für die Prüfung muss schließlich in den individuellen Terminplan passen.

 

Inhalt Prüfung

Theoretisch: Single-Choice Test

Praktisch: so genannter "Verkehrsteil", Wald, Wiese, Stadt, usw.

 

Bestanden hat

- der Hundehalter, der Kenntnisse über Hundeverhalten nachweist und angemessen auf seine Umwelt reagiert

- der Hundehalter, der seinen Hund so führt, dass Menschen oder andere Hunde nicht belästigt werden

 

Durchgefallen

sind Halter - und Hund - Team, wenn

- der Hund durch den Halter nicht kontrollierbar ist

- Menschen oder Tiere belästigt werden

 

Kosten

- Prüfung 130 €

- obligatorische Vorbereitung nach individuellem Angebot

 

 

 

 

Info

der Tierärztekammer Schleswig-Holstein für Hundehalter

http://tieraerztekammer-schleswig-holstein.de/fileadmin/pdf/Info-Hundehalter.pdf